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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Färbi

Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Färbi

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf des Gestaltungsplanes Färbi öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG).

Der Entwurf mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 2. Dezember 2017 bis am 8. Januar 2018 (verlängerte Auflagefrist wegen Feiertage) auf der Bauverwaltung, Vordere Hauptgasse 74 (Alte Kanzlei), 1. Stock, auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat Zofingen, Kirchplatz 26, Postfach 355, 4800 Zofingen einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Zofingen, November 2017
Stadtrat

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