| Amtliche Publikationen: Diverses
Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 20. Oktober 2019
Stimmberechtigte | 7'980 |
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise | 4'448 |
Teiländerungen des Bauzonenplanzes sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Eingelangte Stimmzettel | 4'247 |
Stimmbeteiligung in Prozent % | 53,2 |
Leere und ungültige Stimmzettel | 58 |
In Betracht fallende Stimzettel | 4'189 |
Ja | 2'181 |
Nein | 2'008 |
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Frist bis 23. Oktober 2019) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
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