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Teilrevision Ortsplanung Zofingen: Zwei Planbeschwerden wurden eingereicht

Am 20. Oktober 2019 stimmte die Zofinger Stimmbevölkerung in einem Referendums-Urnengang der Teiländerung des Bauzonenplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) mit 52 Prozent zu. Der Volksentscheid war daraufhin für mehrere Monate durch eine Abstimmungsbeschwerde blockiert. Als letzte Instanz ist das Bundesgericht nicht auf diese eingetreten. Somit wurde der Beschluss des Einwohnerrats vom 18. März 2019 zur Teilrevision der Zofinger Bau- und Nutzungsordnung rechtskräftig und das Beschlussverfahren auf Stufe Stadt war abgeschlossen.

Im Anschluss wurden die durch den Einwohnerrat am 18. März 2019 gegenüber der öffentlichen Auflage vorgenommenen Änderungen im Amtsblatt publiziert. Die Beschwerdefrist ist nun abgelaufen. Es wurden zwei Planbeschwerden eingereicht. Für deren Behandlung ist das kantonale Department Bau, Verkehr und Umwelt zuständig. Der Stadtrat hat nun zu den zwei Planbeschwerden Stellung zu beziehen.

Ist die Behandlung der Planbeschwerden abgeschlossen, hat der Regierungsrat die Teilrevision der Ortsplanung zu genehmigen. Erst dann tritt die teilrevidierte Ortsplanung von Zofingen in Kraft.

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