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Fussgängerzone in der Zofinger Altstadt ist klarer signalisiert

In der seit 1995 bestehenden und bewährten Fussgängerzone in der Zofinger Altstadt gilt Fahrverbot, mit Ausnahmen für Velos und den Güterumschlag. Leider wurde die Signalisation der Fussgängerzone oft nicht verstanden und auch nicht beachtet. Deshalb wurde die Signalisation mit einem «Allgemeinen Fahrverbot» ergänzt. Wie bisher bleibt die Durchfahrt für Fahrräder sowie zu gewissen Zeiten für Anlieferung und Güterumschlag gestattet. Fussgänger haben Vortritt. Die Verkehrsregeln bleiben gleich wie bisher. Die Regionalpolizei Zofingen wird die Einhaltung der Verkehrsregeln und das Fahrverbot in der Fussgängerzone in der Altstadt vermehrt kontrollieren. Die Missachtung des Fahrverbotes wird mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken gebüsst.

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