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Zofinger Gemeindeordnung soll revidiert werden

Am 22. März 2021 entscheidet der Zofinger Einwohnerrat über die Revision der Gemeindeordnung. Diese soll zu Beginn der neuen Legislatur per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Neuerungen betreffen beispielsweise die Kompetenz, Stellen in der Stadtverwaltung zu bewilligen und die Zusammensetzung des Wahlbüros. Ausgeklammert wird die Frage, ob der Stadtrat von sieben auf fünf Mitglieder reduziert werden soll.

Der Stadtrat hat dem Einwohnerrat bereits im Juni 2020 das Geschäft "Revision Gemeindeordnung (GK 136)" unterbreitet. Der Einwohnerrat hat dieses damals aufgrund der vorgeschlagenen Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder zurückgewiesen und gleichzeitig beschlossen, eine Spezialkommission für das Geschäft einzusetzen. Diese hat zwischenzeitlich entschieden, die Frage der Anzahl Stadtratsmitglieder losgelöst von den weiteren Änderungsvorschlägen zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren. Dies, weil eine allfällige Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder sowieso nicht mehr rechtzeitig auf Beginn der neuen Legislatur umgesetzt werden kann.

Die weiteren vom Stadtrat bereits in der Vorlage GK 136 vorgeschlagenen Änderungen heisst die Kommission im Wesentlichen gut. Eine wichtige Änderung betrifft die Stellenbewilligungskompetenz. Heute muss der Stadtrat selbst für Stellen, welche im Zuge der Übernahme von Aufgaben für andere Gemeinden vollständig fremdfinanziert sind und für die Stadt Zofingen sogar Synergieeffekte generieren, dem Einwohnerrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Künftig soll der Einwohnerrat eine maximale Gesamtsumme an Stellenprozenten genehmigen, innerhalb dieser der Stadtrat anschliessend die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Aufgaben frei vornehmen kann. Ein solches Modell wurde im Einwohnerrat bereits vor Jahren gefordert. Diesem Anliegen soll mit der Revision der Gemeindeordnung nun nachgekommen werden.

Das Wahlbüro soll zudem künftig nicht mehr von Amtes wegen aus dem Gesamtstadtrat bestehen. Dafür sollen neu sechs, anstatt wie bisher vier, Mitglieder des Wahlbüros vom Einwohnerrat gewählt werden. Zahlreiche weitere Anpassungen der Gemeindeordnung sind auch aus formellen Gründen oder wegen zwingender Vorgaben des übergeordneten Rechts nötig.

Die Spezialkommission hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass der Schwellenwert, ab welchem Kreditbeschlüsse des Einwohnerrats durch eine Volksabstimmung zu bestätigen sind, unverändert bleibt. Weiter soll die Frist für die Berichterstattung zu Postulaten im Einwohnerrat auf 1 Jahr festgesetzt werden. Der Stadtrat ist mit den Empfehlungen der Spezialkommission einverstanden.

Die revidierte Gemeindeordnung wird dem Einwohnerrat am 22. März 2021 und der Stimmbevölkerung im weiteren Verlauf des Jahres zum Beschluss vorgelegt werden. Die beschlossenen Änderungen müssen anschliessend von der Gemeindeabteilung des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) formell genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Einwohnerratsvorlage inkl. Synopse zur Revision der Gemeindeordnung: www.zofingen.ch/er2021

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