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Im Riedtal wird Tempo 30 grossflächig eingeführt

Auf Antrag von Anwohnenden wird in Zofingen auf der Riedtalstrasse Tempo 30 realisiert. Der Stadtrat verfügte zudem auf den Zufahrtsstrassen Tempo 30. Dies, weil es von der Hierarchie her wenig sinnvoll ist, wenn auf der Hauptachse ein tieferes Tempolimit gilt, als auf den Zufahrtsstrassen. Während der nun abgelaufenen Beschwerdefrist sind von den Einsprechenden keine Beschwerden beim Kanton eingereicht worden.

110 Anwohnende haben beim Stadtrat beantragt, auf der Riedtalstrasse innerhalb der Bauzone Tempo 30 einzuführen. Da das Riedtal immer mehr zum Wohngebiet wird, stimmte der Stadtrat dem neuen Tempolimit zu. Bereits heute gilt Tempo 30 auf zwei Zufahrtsstrassen, nämlich auf dem Haldenweg und auf dem Alten Kirchweg. Neu soll dieses auch auf dem Galgenweg sowie auf der Ried-, Stifts- und Gigerhalde gelten. Während der öffentlichen Auflage sind zehn Einsprachen teilweise mit mehren Unterzeichnenden eingegangen. Diese wurden vom Stadtrat geprüft, teilweise gutgeheissen, ansonsten wurden die Einsprachen abgelehnt. Er bleibt beim Entscheid, Tempo 30 einzuführen, da dadurch vor allem die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität erhöht werden können. Bei Tempo 30 passieren weniger und vor allem weniger schwere Unfälle als bei "Generell 50". Ausserdem halbiert sich beispielsweise der Lärm gegenüber Tempo 50. Die Zeitverluste für die Anwohnenden sind gering und vermögen die Vorteile der Temporeduktion nicht aufzuwiegen.

Anlass zu Diskussionen gab die Einmündung des Haldenwegs in die Riedtalstrasse. Ursprünglich war vorgesehen, den Stop aufzuheben und – wie bei 30er-Zonen üblich – Rechtsvortritt einzuführen. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Stadtrat entschieden, dass "kein Vortritt" gelten soll. Der Stadtrat verzichtet ausserdem auf ein von Einwendenden gewünschtes Parkverbot auf der Riedtalstrasse. Parkierte Autos dienen auch als Massnahme zur Geschwindigkeitsreduktion. Sollte sich aber die Situation gegenüber heute durch vermehrtes Parkieren verschlechtern, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Fehlbare Parkierende, beispielsweise vor Einfahrten, können bereits heute angezeigt werden. Auch auf dem Galgenweg sowie der Ried-, Giger- und Stiftshalde ist das Parkieren nach wie vor nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes erlaubt.

Inzwischen ist die Beschwerdefrist abgelaufen. Gegen die Entscheide des Stadtrats sind nach Auskunft des Kantons keine Beschwerden eingegangen. Somit wird die Tempo-30-Zone umgesetzt – je nach Witterung und Verfügbarkeit der Markierungsfirmen im 2. oder 3. Quartal 2021.

Mit der Einführung von Tempo 30 besteht nicht die Absicht, die Verkehrsmenge zu reduzieren. Hingegen soll der Verkehr quartierverträglicher abgewickelt werden. Deshalb sind aktuell auch keine Strassenverengungen oder bauliche Hindernisse in der Vertikalen auf der Fahrbahn vorgesehen.

Auf der Riedtalstrasse gilt künftig Tempo 30 (Bild: zvg)
Bei der Einmündung des Haldenwegs in die Riedtalstrasse wird statt eines Stops "kein Vortritt" signalisiert (Bild: zvg)

 

 

 

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