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Ergebnis der Gemeindewahl von Stadtammann und Vizeammann vom 26. September 2021

Gesamterneuerungswahlen Stadtrat für die Amtsperiode 2022/2025

Anzahl Stimmberechtigte 8'213
Stimmrechtsausweise brieflich 4'994
davon ungültige Stimmrechtsausweise brieflich 101
Stimmrechtsausweise Urne 123
Total gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 5'016
Stimmbeteiligung 61 %

Wahl des Stadtammanns  
Eingelangte Wahlzettel 4'291
davon leere und ungültige Wahlzettel 226
In Betracht fallende Wahlzettel 4'065
Absolutes Mehr 2'033
Stimmbeteiligung 52.2 %

Da keine Kandidatin/kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, ist ein 2. Wahlgang erforderlich. Stimmen haben erhalten:

Gresch Dominik, 1975, glp, neu 1'158
Guyer Christiane, 1963, Grüne, neu 2'024
Siegrist Peter, 1966, parteilos, neu 844
Vereinzelt gültige Stimmen 39

Wahlprotokoll Stadtammann


Wahl des Vizeammanns  
Eingelangte Wahlzettel 4'237
davon leere und ungültige Wahlzettel 162
In Betracht fallende Wahlzettel 4'075
Absolutes Mehr 2'038
Stimmbeteiligung 51.6 %

Da keine Kandidatin/kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, ist ein 2. Wahlgang erforderlich. Stimmen haben erhalten:

Rüegger Waldvogel Andreas, 1969, FDP, neu 1'304
Syed Rahela, 1968, SP, neu 1'541
Weishaupt Robert, 1972, Die Mitte, neu 1'194
Vereinzelt gültige Stimmen 36

Wahlprotokoll Vizeammann


Anmeldeverfahren 2. Wahlgang

  • Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang (d. h. bis Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr) durch mindestens 10 Stimmberechtigte von Zofingen bei der Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Zofingen, angemeldet wird. 
  • Die Namen der angemeldeten Kandidatinnen/Kandidaten werden nach Ablauf der Anmeldefrist auf der Homepage der Stadt Zofingen veröffentlicht. Sofern innert dieser Frist nur eine Anmeldung erfolgt, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt. Erfolgen keine weiteren Anmeldungen, wird der angemeldete Kandidat/die angemeldete Kandidatin vom Wahlbüro in stiller Wahl als Stadtamman/Vizeammann gewählt erklärt.
  • Werden mehr als eine wählbare Kandidatin/ein wählbarer Kandidat angemeldet, findet der 2. Wahlgang am 28. November 2021 statt.

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerde­grundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Frist bis 29. September 2021) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Zofingen, 26. September 2021

WAHLBÜRO

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