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Beschlüsse des Einwohnerrats vom 20. Juni 2022
Gestützt auf § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende Beschlüsse des Einwohnerrats Zofingen vom 20. Juni 2022 veröffentlicht:
I. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse
- ER.2022.019
Jahresbericht und Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Zofingen:
1. Genehmigung des Jahresberichts 2021 der Einwohnergemeinde
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde
Genehmigung der Abrechnungen über die folgenden Verpflichtungskredite:
3. Erarbeitung Genereller Entwässerungsplan (GEP), 2. Generation, im Ortsteil Mühlethal (GK 36)
4. Sanierung Flachdächer und Pausenhalle Bezirksschulhaus (GK 119)
5. Kreisel Strengelbacherstrasse K233/Mühlemattstrasse NK204, Verbreiterung Altachenbrücke und Anpassung/Verbreiterung Mühlemattstrasse, Gemeindeanteil (GK 136)
6. Studienauftrag für den Ersatzneubau SeReal unter Berücksichtigung einer möglichen Integration der Oberstufen Strengelbach und Brittnau sowie den Neubau des dafür benötigten Turnraums im Bereich Bezirksschulhaus (GK 142, GK 83)
7. Hochwasserschutz, Renaturierung und Aufwertung Dorf-/Grenzbach (3. Etappe) (GK 160)
Genehmigung der Abrechung über folgenden Budgetkredit:
8. Sanierung Parkplätze Pulverturm/Gerbergasse (Kto. 6151.5010.01) - ER.2022.024
1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 312'206 (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung) für die Umsetzung der GEP-Massnahmen 2022 zulasten der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitung
2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 84'556 (inkl. MWST, zuzüglich allfälliger Teuerung) für die Sanierung und Erneuerung der Kanalisation sowie der Strassenentwässerung im Eisengrubenweg zulasten der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitung - ER.2022.028
Zustimmung zur Aufteilung der heutigen erzo in den Gemeindeverband erzo ARA und den Gemeindeverband erzo KVA per 1. Januar 2022 durch Umbenennung und Satzungsänderung der erzo Region Zofingen in erzo ARA sowie Neugründung und Beitritt zur erzo KVA durch Annahme der Satzungen
Diese Beschlüsse unterliegen einzeln gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 21. Juli 2022 ab. Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse erwachsen nach Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist in Rechtskraft.
II. Abschliessend gefasste Beschlüsse
- ER.2015.077 (GK 77 [2014–2017])
Abschreibung des Postulats der SP/JUSO-Fraktion vom 11. März 2015 betreffend "Sanierung der Bezirksschule Zofingen – Ein Fass ohne Boden?" - ER.2018.077 (GK77 [2018–2021])
Abschreibung der Motion der SVP-Fraktion vom 22. Oktober 2018 betreffend "Umsetzung von Organisations und Führungsgrundsätzen beim Seniorenzentrum Zofingen (überwiesen als Postulat) - ER.2020.164 (GK 164 [2018–2021])
Abschreibung der Motion von Stefan Giezendanner (SVP) und Marco Negri (SVP) vom 23. November 2020 betreffend "Reduzierte Parkgebühren im Seniorenzentrum Brunnenhof und Tanner" (überwiesen als Postulat) - ER.2021.204
Kenntnisnahme vom Bericht des Stadtrats zum Postulat von Michael Wacker (SP) vom 13. September 2021 betreffend "Erhöhung der Verkehrssicherheit bei der Unterführung Strengelbacherstrasse K233"
Zofingen, 21. Juni 2022
BÜRO DES EINWOHNERRATS