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Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung ​vom 17. Juni 2022 veröffentlicht:

I. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse
  1. Passation von Jahresbericht und Jahresrechnung 2021
    1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2021
    1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2021
  2. Zustimmung zur Übertragung des Buchbestandes von der Ortsbürgergemeinde an die Einwohnergemeinde per 1. Januar 2023
  3. Genehmigung des Budgets 2023

Diese Beschlüsse unterliegen einzeln gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden dem fakultativen Referendum. Von einem Zehntel der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung die Urnenabstimmung verlangt werden. Die Referendumsfrist läuft am 20. Juli 2022 ab. Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse erwachsen nach Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist in Rechtskraft.

II. Abschliessend gefasste Beschlüsse

  1. Zustimmung zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Ortsbürgergemeinde Zofingen an Hottiger Hans-Ruedi, 1953, von Zofingen AG und Oftringen AG, Hirzenbergstrasse 13
  2. Zustimmung zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Ortsbürgergemeinde Zofingen an Ambühl Max, 1944, von Zofingen AG, Frikartstrasse 18
  3. Zustimmung zur Verleihung des Ortsbürgerrechts verbunden mit dem Ehrenbürgerrecht der Ortsbürgergemeinde Zofingen an Siegrist Urs, 1946, von Zofingen AG und Vordemwald AG, Luzernerstrasse 29

Diese Beschlüsse unterliegen gemäss § 8 Abs. 2 des Gesetzes über das Ortsbürgerrecht keinem Referendum.

STADTRAT ZOFINGEN

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