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Beschlüsse des Einwohnerrats vom 24. Oktober 2022

Gestützt auf § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende Beschlüsse des Einwohnerrats Zofingen vom 24. Oktober 2022 veröffentlicht:

I. Dem obligatorischen Referendum unterstehender Beschluss

  1. ER.2022.039
    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 43'650'000, zuzüglich allfälliger Teuerung ab 1. April 2022 und abzüglich Beiträge Dritter, für die Realisierung des Bauvorhabens "Oberstufenzentrum (OSZ A)"

Die Urnenabstimmung gemäss § 6 lit. f findet voraussichtlich am 12. März 2023 statt.

II. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse

  1. ER.2022.038
    1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 1'412'000, inkl. 7,7 % MWST, zuzüglich allfälliger Teuerungen, für die Aufstockung des Pavillons Gemeindeschulhaus (GMS)
    2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 95'000, inkl. 7,7 % MWST, zuzüglich allfälliger Teuerungen und exkl. Beiträge Dritter, für die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Pavillons GMS
  2. ER.2022.040
    1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 389'000 (inkl. MWST), abzüglich Beiträge Dritter, zuzüglich allfälliger Teuerung, für die Inliner-Sanierung im Gebiet Bärenhubel zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung 
    2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 465'000 (inkl. MWST), abzüglich Beiträge Dritter, zuzüglich allfälliger Teuerung, für die Kalibervergrösserung Obere Rebbergstrasse/Bärenhubelstrasse zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung
  3. ER.2021.194 (GK 194 [2018–2021])
    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 30'000 zu Lasten des Eigenwirtschaftsbetriebs Seniorenzentrum für die Erarbeitung eines Vorprojekts zur Umwandlung des Seniorenzentrums in eine juristische Person

Diese Beschlüsse unterliegen einzeln gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 24. November 2022 ab. Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse erwachsen nach Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist in Rechtskraft

Zofingen, 25. Oktober 2022

BÜRO DES EINWOHNERRATS

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