Kindes- und Erwachsenenschutz

Im Kanton Aargau führen die Gemeinden im Auftrag der Familiengerichte Beistandschaften für Kinder und Erwachsene. In Zofingen ist der Bereich Soziales zuständig. 

Bereich Soziales 
Kustorei
Niklaus-Thut-Platz 19
4800 Zofingen
T 062 745 71 60
bereichsozialesNULL@zofingen.ch

Der Bereich Soziales der Stadtverwaltung Zofingen ist ebenso zuständig für die angeschlossenen Drittgemeinden Brittnau, Kirchleerau, Staffelbach, Uerkheim und Wiliberg. 

Gefährdungsmeldungen sind direkt beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Für den Bezirk Zofingen ist das Familiengericht Zofingen als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zuständig:

Bezirksgericht
Familiengericht
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen
T 062 745 12 35
familiengericht.zofingenNULL@ag.ch

Pflegeplatzbewilligung und Aufsicht

Wer ein Kind, das die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, für mehr als drei Monate zur Pflege und Erziehung in seinem Haushalt aufnimmt, bedarf einer Bewilligung der zuständigen Behörde. 

Der Bereich Soziales führt im Auftrag der Stadt Zofingen und der angeschlossenen Drittgemeinden Brittnau, Kirchleerau, Staffelbach, Uerkheim und Wiliberg die notwendigen Abklärungen durch und beaufsichtigt die Pflegeverhältnisse. 

Weitere Informationen:

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