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Gemeindewahlen Amtsperiode 2026-2029 - Bekanntgabe der Anmeldungen für Stadtpräsident/in, Vizepräsident/in sowie Steuerkommission

1. Wahlgang

Für die Wahl des Stadtpräsidiums und des Vizepräsidiums wurden folgende Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Stadtpräsident
- Fankhauser Lukas, 1964, von Trub BE, Mühlethalstrasse 57, SP, neu
- Kirchhofer André, 1977, von Trachselwald BE, Untere Brühlstrasse 3, FDP, neu

Vizepräsident
- Siegrist Peter, 1966, von Vordemwald AG und Zofingen AG, Pfistergasse 48, parteilos, neu
- Weishaupt Robert, 1972, von Appenzell AI, Haldenweg 5, Die Mitte, neu

Als Stadtpräsident/in oder Vizepräsident/in sind nur die am 18. Mai 2025 in den Stadtrat gewählten Personen wählbar. Die Urnenwahl findet am Sonntag, 28. September 2025 statt.


Für die Gesamterneuerungswahlen der Steuerkommission sowie des Ersatzmitglieds der Steuerkommission wurden folgende Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Steuerkommission (3 Sitze)
- Negri Marco, 1984, von Zofingen AG und Trimbach SO, Riedtalstrasse 14b, SVP, bisher
Plüss Urs, 1970, von Murgenthal AG, Obere Brühlstrasse 3, EVP, bisher
- Baur Lorenz, 1979, von Stocken-Höfen BE, Dorfstrasse 10, 4812 Mühlethal, Die Mitte, neu

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
Schaufelberger Urs, 1959, von Oetwil am See ZH, Nussweg 10, SP, bisher

Nachmeldefrist
Da die Anzahl der Kandidierenden für die Steuerkommission resp. als Ersatzmitglied Steuerkommission der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von mindestens 10 stimmberechtigten Personen von Zofingen zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Zofingen, innert 5 Tagen seit Publikation, (d. h. bis spätestens am Mittwoch, 20. August 2025, 12.00 Uhr), einzureichen. 

Die erforderlichen Formulare können bei der Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Zofingen, bezogen oder von der Homepage www.zofingen.ch/gemeindewahlen heruntergeladen werden.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR), andernfalls findet eine Urnenwahl statt. 
Im ersten Wahlgang kann jede in Zofingen wahlfähige stimmberechtigte Person (nicht nur angemeldete Personen) gültige Stimmen erhalten. Die angemeldeten Personen würden den Stimmberechtigten in den Wahlunterlagen bekannt gegeben werden.

WAHLBÜRO


Weitere Informationen zu den Gemeindewahlen www.zofingen.ch/gemeindewahlen

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