Hochwasserschutz Wigger
Hochwasserschutz und Renaturierung Wigger mit Aufwertung Fuss- und Veloweg
Die Hochwasserereignisse der Jahre 2005 und 2007 zeigten, dass die Abflusskapazität des bestehenden Wigger-Gerinnes in der Region Zofingen zu gering ist und den heutigen Schutzanforderungen nicht mehr genügt. Die nicht ausreichende Abflusskapazität im bestehenden Gewässerlauf der Wigger wird durch die Erhöhung der Uferlinien, die abschnittsweise Aufweitung des Gewässers und mittels einer Sohlenabsenkung zwischen dem Bleicheareal und dem Aeschwuhr beseitigt. An Stellen wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, werden die Uferverbauungen entfernt und durch naturnah gestaltete Gewässerabschnitte ersetzt. Mit Strukturelementen, verbessertem Zugang zum Gewässer und ingenieurbiologischen Massnahmen werden die Biodiversität und die Naherholungsfunktion der Wigger in diesem dicht besiedelten Raum aufgewertet. Der Projektperimeter wurde auf Basis der Hochwassergefährdung des Siedlungsgebiets von Zofingen und Strengelbach festgelegt. Er erstreckt sich von der Brücke Hardstrasse in Brittnau bis zum Aeschwuhr an der Grenze zu Oftringen.
Im Zuge des HWS Wigger wird auch der Fuss- und Veloweg entlang der Wigger im Gemeindegebiet Zofingen aufgewertet. Dies beinhaltet eine Wegverbreiterung von 2,5 m auf 3,0 m und eine neue Wegführung im Bereich «Bleiche» auf Seite Zofingen. Mit diesen Massnahmen wird die Nutzung des Weges sicherer und attraktiver, wodurch die Verlegung der Velolandroute Nr. 73 von SchweizMobil neu auf diesem Weg geführt werden kann. Die Umsetzung ist gleichzeitig mit dem Projekt Hochwasserschutz Wigger geplant. Die Projektierung und die öffentliche Auflage erfolgen jedoch separat.
Präsentation Infoveranstaltung vom 24.01.2018 [pdf]
Projektstand
Die Bauarbeiten des Abschnitts "Autobahn", zwischen der Hardstrasse Brittnau und dem Bleicheareal, konnten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Der Abschnitt Aeschwuhr ist vom 12. Mai bis am 10. Juni 2025 öffentlich aufgelegen (Pläne). Nach dem Abschluss der Bewilligungs- und Landerwerbsverfahren folgt voraussichtlich im Jahr 2027 die Umsetzung.
