Ich möchte einen Hund an-/abmelden

Gemäss dem aktuellen Hundegesetz und Hundeverordnung gibt es keine Hundemarken mehr. Die obligatorische Registrierung bei www.amicus.ch ersetzt die früher notwendigen Hundemarken. Die Gemeinden sind verpflichtet zu überprüfen, ob die gemeldeten Hunde über einen Mikrochip verfügen.

Änderung betreffend der Hundeverordnung per 01.03.2024
Alle Informationen betreffend der Änderung der Hundeverordnung finden Sie hier. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Meldepflicht für Hunde in der Stadt Zofingen
Für die Erfassung und Verwaltung von Hundehalterdaten sind die Einwohnerdienste Zofingen zuständig. Falls Sie neu einen Hund halten, müssen Sie sich als erstes innerhalb von 10 Tagen nach der Anschaffung des ersten Hundes bei den Einwohnerdiensten Zofingen als Hundehalter registrieren lassen. Als zweiten Schritt registrieren Sie den Hund und die Daten des Hundes müssen mit Ihren Halterdaten verknüpft werden. Dazu wenden Sie sich bitte, wie bis anhin, an Ihren Tierarzt. Hundehalterinnen und Hundehalter haben auf www.amicus.ch  Zugang zu Ihren Daten.

Neben neuen Hundehaltern sind alle bestehenden Hundehalter verpflichtet, sämtliche Mutationen (Namensänderung, Halterwechsel, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod) innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten Zofingen und www.amicus.ch zu melden. Bitte benutzen Sie dazu die Formulare im Online-Schalter:

Meldung Hundebisse und auffällige Hunde