Ich möchte umziehen

Innert welcher Frist muss eine An-/Ab- oder Umzugsmeldung erfolgen?

Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz (RMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner den Einwohnerdiensten zu melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde beziehungsweise des Gebäudes umziehen oder sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz neu begründen bzw. aufgeben. Für die Meldepflicht gilt eine gesetzliche Frist von 14 Tagen.

Anmeldung in Zofingen

Eine Anmeldung muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder elektronisch via eUmzugCH erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung in der Wegzugsgemeinde als Erstes erfolgen muss. Die dafür benötigten Unterlagen und Angaben sind nachfolgend aufgelistet:

Schweizer Bürger/innen

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Heimatschein (falls vorhanden)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde (Hinweis zum Mietvertrag: Der Mietbeginn, die Angaben zur Wohnung sowie die Unterschriften von Vermieter und Mieter müssen ersichtlich sein. Der Mietzins darf abgedeckt werden.)
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisedokument (Pass oder ID)
  • Ausländerausweis (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde (Hinweis zum Mietvertrag: Der Mietbeginn, die Angaben zur Wohnung sowie die Unterschriften von Vermieter und Mieter müssen ersichtlich sein. Der Mietzins darf abgedeckt werden.)
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)
  • Arbeitsvertrag oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland)

Umzugsmeldung innerhalb von Zofingen

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, elektronisch via eUmzugCH, per E-Mail/Post oder telefonisch erfolgen. Die dafür benötigten Unterlagen und Angaben sind nachfolgend aufgelistet:

Schweizer Bürger/innen

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde (Hinweis zum Mietvertrag: Der Mietbeginn, die Angaben zur Wohnung sowie die Unterschriften von Vermieter und Mieter müssen ersichtlich sein. Der Mietzins darf abgedeckt werden.)
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Reisedokument (Pass oder ID)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde (Hinweis zum Mietvertrag: Der Mietbeginn, die Angaben zur Wohnung sowie die Unterschriften von Vermieter und Mieter müssen ersichtlich sein. Der Mietzins darf abgedeckt werden.)
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)

Wegzugsmeldung aus Zofingen

Eine Abmeldung muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder elektronisch via eUmzugCH erfolgen. Die dafür benötigten Unterlagen und Angaben sind nachfolgend aufgelistet:

Schweizer Bürger/innen

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Reisedokument (Pass oder ID)
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)

Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, vorgängig mit den Einwohnerdiensten Zofingen in Kontakt zu treten.

Drittmeldepflicht Vermieter/Logisgeber (Ein-/Auszugsanzeigen)

Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz (RMG) sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Diese Meldungen können per E-Mail/Post oder online erfolgen.

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