DIGITALE BAUGESUCHSABWICKLUNG (eBau)

Ab 1. Januar 2026 wurde das Bau-/Reklamegesuchsverfahren im Kanton Aargau digitalisiert, um Gesuche von der Eingabe bis zur Bauabnahme effizienter und medienbruchfrei abwickeln zu können. Nach der Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos auf dem Smart Service Portal des Kantons werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt durch den Prozess zur digitalen Einreichung ihres Gesuchs geführt. Erklärvideos und eine detaillierte Benutzeranleitung stehen unter eBau - Kanton Aargau zur Verfügung.

In einer ersten Phase ist es dennoch notwendig, das Bau-/Reklamegesuch zusätzlich im Doppel in Papierform – unterzeichnet oder mit einem Unterschriftenblatt – direkt bei der Bauverwaltung Zofingen einzureichen. Folgende physische Formulare müssen – sofern sie für das einzureichende Baugesuch relevant sind – zwingend unterschrieben sein:

Bitte beachten Sie, dass das Bau-/Reklamegesuch erst nach komplettem Eingang der physischen und digitalen Unterlagen durch die Bauverwaltung bearbeitet wird.

Im Verlauf des Jahres 2026 sind Anbindungen zum GWR (Gebäude-Wohnungsregister) und zu EVEN* (Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweis) geplant.

* Seit 1. April 2025 gelten das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die dazugehörende Verordnung (EnergieV). Auf diesen Zeitpunkt wurde auch der digitale Energievollzug eingeführt (Zugang zur Plattform EVEN). Die wichtigsten Neuerungen sind unter diesem Link zusammengefasst.