Wofür brauche ich eine Baubewilligung?

Bewilligungspflichtig sind gemäss § 59 Baugesetz alle Bauten und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumplanung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden. Sie bedürfen der Bewilligung durch den Stadtrat.

Definition Bauten (§ 6 Baugesetz):

  • alle Gebäude und gebäudeähnlichen sowie alle weiteren, künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundene Objekte
  • Strassen, Parkplätze, Pisten und Gleise und dergleichen
  • Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen
  • Wohnwagen, die länger als zwei Monate auf dem gleichen Grundstück abgestellt werden
  • Steinbrüche, Kies- und andere Gruben
  • Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder von grosser flächenhafter Ausdehnung
  • Ablagerungen und Deponien
  • Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung