Wie kann ich möglichst schnell mit meinem Bau beginnen?

  • Lesen Sie die Baugesuch-Wegleitung
    Diese informiert Sie über die wichtigsten Punkte, welche im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben/Reklamegesuch zu berücksichtigen sind. Sie weist auf baurelevante Themen hin und listet die einzureichenden Formulare, die Plangrundlagen sowie weitere Unterlagen auf, welche mit einem Bau-/Reklamegesuch eingereicht werden müssen. Die Wegleitung gilt nur als Hinweis. Es können daraus keine Rechte abgeleitet werden. 
    Falls alles klar ist, können Sie direkt das eigentliche Baugesuch einreichen. Sollten vorgängig noch Unklarheiten bestehen, gibt es folgende zwei Verfahrensmöglichkeiten:
    • Anfrage: Stellen Sie die Anfrage möglichst konkret und schriftlich inkl. Skizzen und/oder Fotos des Bauvorhabens bzw. der Situation an die Bauverwaltung via E-Mail an bauverwaltung@zofingen.ch. Antworten auf Anfragen sind rechtlich nicht verbindlich.
    • Vorentscheide: Der Vorentscheid (§ 62 Baugesetz) ist ein Teilentscheid, berechtigt allein aber noch nicht zur Ausführung von Bauarbeiten. Er dient dazu, wichtige Einzelaspekte zu einem Vorhaben (Zonenkonformität, Anzahl Parkplätze, genügende Erschliessung usw.) vorweg verbindlich zu entscheiden, ohne dass ein komplettes Projekt ausgearbeitet werden muss. Das Vorentscheidungsgesuch muss nur jene Angaben, Unterlagen und Begründungen enthalten, die zur Beantwortung der gestellten Fragen nötig sind. Bei Vorentscheiden wird eine anteilsmässige Baubewilligungsgebühr erhoben.
  • Vereinfachtes Verfahren
    Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, können gemäss § 61 des Baugesetzes im vereinfachten Verfahren behandelt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um kleine Umbauten im Innern eines Gebäudes oder die Errichtung einer Kleinbaute innerhalb der Bauzone. Eine solche Baute muss nicht profiliert werden.
    Bauwillige müssen die Zustimmung der Anstösser zum Bauvorhaben mit einer Unterschrift [pdf] direkt auf dem Baugesuch bestätigen lassen. Damit verzichten diese auch auf die Möglichkeit einer Einwendung. Reduzierte Grenzbaurechte müssen explizit aufgeführt sein.
    Das vereinfachte Verfahren ist ausgeschlossen, falls eine Bewilligung oder Zustimmung des Bundes oder des Kantons erforderlich ist (z. B. bei Bauten ausserhalb von Bauzonen).
  • Ordentliches Verfahren
    In diesem Fall publiziert die Bauverwaltung das Baugesuch auf der Webseite der Stadt Zofingen, diese gilt als amtliches Publikationsorgan. Während der Auflagefrist liegt das Baugesuch und/oder das Projekt beim Sekretariat der Bauverwaltung Zofingen, Alte Kanzlei, Vordere Hauptgasse 74, öffentlich auf. Falls Ausnahmebewilligungen innerhalb von Gewässerräumen und zum Waldrand nötig werden, wird das Gesuch zusätzlich im Amtsblatt publiziert. Eine Anschrift der direkten Anstösser durch die Bauverwaltung ist nur dann zwingend, wenn diese den Wohn- oder Geschäftssitz nicht in der Gemeinde haben.
  • Saubere Planung
    Wenn Sie nicht vom Fach sind, ziehen Sie am besten einen Planer bei, welcher Sie professionell beraten kann und die geltenden Gesetze, Verordnungen, Reglemente, Normen und Wegleitungen kennt. Nachforderungen von fehlenden Unterlagen und Projektänderungen während des Bewilligungsprozesses führen zu unnötigen Verzögerungen.
  • Vollständige Unterlagen
    Füllen Sie alle nötigen Unterlagen und Formulare vollständig aus und unterschreiben Sie diese (siehe Wegleitung). Die Baueingabe erfolgt in digitaler Form über das eBau Portal des Kantons. Ergänzend ist das Baugesuch im Doppel in Papierform zusammen mit den notwendigen Gesuchunterlagen an das Sekretariat der Bauverwaltung einzureichen.
  • Frühzeitige Einreichung
    Reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig ein, damit genügend Zeit für Rückfragen bleibt. Ein geordneter Baustart erspart Ihnen Kosten und Ärger.
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